§ 4.04 BinSchUO2018Anh IV — Zweites unabhängiges Antriebssystem

Fahrgastschiffe müssen auf Wasserstraßen der Zone 4 nicht mit einem zweiten unabhängigen Antriebssystem ausgerüstet sein.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.