§ 4.01 BinSchUO2018Anh IV — Allgemeines
Für die Fahrt von Fahrgastschiffen auf Wasserstraßen der Zone 4 gelten die Bestimmungen der §§ 3.02 und 3.03 nicht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.