§ 25.04 BinSchStrO — Fahrgeschwindigkeit

1.Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb,12 km/h.

2.Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb

a)auf der Saale16 km/h,

b)auf dem Saale-Leipzig-Kanal8 km/h.

3.Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge,4 km/h.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.