Anlage 3 38. BImSchV — (zu § 5 Absatz 3 und § 11 Absatz 2)Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3901)

Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:

Vorherrschende UmwandlungstechnologieAnpassungsfaktor

für die Antriebseffizienz

Verbrennungsmotor1

Batteriegestützter Elektroantrieb0,4

Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.