Anlage 3 38. BImSchV — (zu § 5 Absatz 3 und § 11 Absatz 2)Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3901)
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:
Vorherrschende UmwandlungstechnologieAnpassungsfaktor
für die Antriebseffizienz
Verbrennungsmotor1
Batteriegestützter Elektroantrieb0,4
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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