§ 7 BewachV — Inhalt der Unterrichtung

Die Unterrichtung umfasst nach näherer Bestimmung der Anlage 2 für alle Arten des Bewachungsgewerbes die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,

2.

Datenschutzrecht,

3.

Bürgerliches Gesetzbuch,

4.

Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,

5.

Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,

6.

Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und

7.

Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.