Anlage 1 BewachV — (zu § 6 Absatz 2)Bescheinigungüber die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 700)

(Familienname und Vorname)

geboren am in

wohnhaft in

ist in der Zeit vom bis

von der Industrie- und Handelskammer

über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut.

Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,

2.

Datenschutzrecht,

3.

Bürgerliches Gesetzbuch,

4.

Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,

5.

Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,

6.

Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,

7.

Grundzüge der Sicherheitstechnik.

(Stempel/Siegel)

(Ort und Datum)(Unterschrift)

Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.