Anlage 3 BewachV — (zu § 11 Absatz 7)Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfungnach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 702)

(Familienname und Vorname)

geboren am in

wohnhaft in

hat am

vor der Industrie- und Handelskammer

die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Wach- und Sicherheitsgewerbes erfolgreich abgelegt.

Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,

2.

Datenschutzrecht,

3.

Bürgerliches Gesetzbuch,

4.

Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,

5.

Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,

6.

Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,

7.

Grundzüge der Sicherheitstechnik.

(Stempel/Siegel)

(Ort und Datum)(Unterschrift)

Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.