Anlage 3 BewachV — (zu § 11 Absatz 7)Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfungnach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 702)
(Familienname und Vorname)
geboren am in
wohnhaft in
hat am
vor der Industrie- und Handelskammer
die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Wach- und Sicherheitsgewerbes erfolgreich abgelegt.
Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2.
Datenschutzrecht,
3.
Bürgerliches Gesetzbuch,
4.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
5.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.
(Stempel/Siegel)
(Ort und Datum)(Unterschrift)
Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.