Inhaltsübersicht BewachV

Abschnitt 1Zuständigkeit,

Unterrichtung in

Strafsachen, Antragstellung

§  1Örtliche Zuständigkeit

§  2Unterrichtung in Strafsachen

§  3Angaben bei der Antragstellung

Abschnitt 2Unterrichtungsverfahren

§  4Zweck

§  5Zuständige Stelle

§  6Verfahren

§  7Inhalt der Unterrichtung

§  8Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 3Sachkundeprüfung

§  9Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung

§ 10Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 11Prüfung, Verfahren

§ 12Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 4Anerkennung von

ausländischen Befähigungsnachweisen

§ 13Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit

Abschnitt 5Anforderungen

an die Haftpflichtversicherung

§ 14Umfang der Versicherung

§ 15Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 6Verpflichtungen

bei der Ausübung des Gewerbes

§ 16Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal

§ 17Dienstanweisung

§ 18Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson

§ 19Dienstkleidung

§ 20Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch

§ 21Buchführung und Aufbewahrung

Abschnitt 7Ordnungswidrigkeiten

§ 22Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8Schlussvorschriften

§ 23Übergangsvorschriften

§ 24Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.