§ 1 2. DV-BEG — Bedeutung der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 2 BEG

Die in § 28 Abs. 2 BEG für entsprechend anwendbar erklärte Vermutung des § 15 Abs. 2 BEG erstreckt sich nur darauf, daß die seinerzeit eingetretene Schädigung auf nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen zurückzuführen ist. Die Vermutung erstreckt sich nicht auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser Schädigung und dem derzeitigen Gesundheitszustand des Verfolgten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.