§ 81 BEG
Der Verfolgte kann an Stelle der Kapitalentschädigung eine Rente wählen. Die Rente wird ohne Rücksicht auf die Höhe der Kapitalentschädigung auf Lebenszeit geleistet.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.