Inhaltsübersicht BAProITFPrV

§ 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses

§ 2Zulassungsvoraussetzungen

§ 3Inhalt und Gliederung der Prüfung

§ 4Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“

§ 5Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“

§ 6Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“

§ 7Prüfungsteil „IT-Projekt“

§ 8Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“

§ 9Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“

§ 10Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“

§ 11Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“

§ 12Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“

§ 13Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“

§ 14Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“

§ 15Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“

§ 16Prüfungsbereich „Personalplanung und -entwicklung“

§ 17Prüfungsbereich „Führen von Mitarbeitenden und Teams“

§ 18Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“

§ 19Form und Ablauf der Prüfung

§ 20Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“

§ 21Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“

§ 22Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“

§ 23Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“

§ 24Gesprächssimulation im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“

§ 25Projektarbeit im Prüfungsteil „IT-Projekt“

§ 26Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“

§ 27Mündliche Ergänzungsprüfung

§ 28Bewertung der Prüfungsleistungen

§ 29Bestehen der Prüfung, Gesamtnote

§ 30Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen

§ 31Zeugnisse

§ 32Wiederholung von Prüfungsleistungen

§ 33Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung

§ 34Übergangsvorschriften

§ 35Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Anlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüssel

Anlage 2Zeugnisinhalte

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.