§ 5 BAProITFPrV — Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“

Der Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.

Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“ nach § 13,

2.

Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“ nach § 14,

3.

Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“ nach § 15.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.