§ 5 BAProITFPrV — Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
Der Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“ nach § 13,
2.
Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“ nach § 14,
3.
Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“ nach § 15.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.