§ 6 BAProITFPrV — Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“

Der Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.

Prüfungsbereich „Personalplanung und -entwicklung“ nach § 16,

2.

Prüfungsbereich „Führen von Mitarbeitenden und Teams“ nach § 17.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.