§ 7 AkkStelleGebV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3964), die durch Artikel 2 Absatz 107 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.