§ 6 ÖLG-DV — Qualitätsmanagement
Dem Antrag ist das Qualitätsmanagement-Handbuch einschließlich der Verfahrensanweisungen nach Nummer 4.5.3 und der Dokumentation nach Nummer 4.8 der Norm DIN EN ISO/IEC 17065 (Ausgabe Januar 2013) beizufügen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.