§ 13 ÜblG1DV 1 — Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft.

(2) ...

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.