§ 19 ZVALG
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Ansprüche auf Ausgleichsleistung können ab 1. Juli 1973, für die in § 12 Abs. 2b genannten Personen ab 1. Juli 1995 entstehen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.