§ 9 ZSDigRentÜGremV — Teilnahme der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht an Sitzungen

An den Sitzungen des Steuerungsgremiums können auch Vertreterinnen und Vertreter der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht teilnehmen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.