§ 10 ZSDigRentÜGremV — Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind nicht öffentlich.
(2) Auf Einladung der vorsitzenden Person können Gäste an Sitzungen des Steuerungsgremiums teilnehmen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.