§ 10 ZSDigRentÜGremV — Nichtöffentlichkeit der Sitzungen

(1) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind nicht öffentlich.

(2) Auf Einladung der vorsitzenden Person können Gäste an Sitzungen des Steuerungsgremiums teilnehmen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.