§ 13 ZahntechAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Zahntechnische Aufträge durchführen,
2.
Fertigungsplanung, -technik und -kontrolle sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.