III. WZG§4CANBek

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 2. Juni 1986 (BGBl. I S. 912).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.