II. WZG§4CANBek
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes wird bekanntgemacht, daß die in der Anlage 2 wiedergegebenen Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen des Intergovernmental Bureau for Informatics von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.