§ 1 WaldErhCoKonjPDG
Zweck dieses Gesetzes ist es, zur Durchführung von Maßnahmen aus dem Corona-Konjunkturpaket zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. mit Verwaltungsaufgaben zu beleihen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.