§ 13 VerkEHKflAusbV — Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Verkauf und Werbemaßnahmen,

2.

Warenwirtschaft und Kalkulation,

3.

Wirtschafts- und Sozialkunde sowie

4.

Fachgespräch in der Wahlqualifikation.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.