§ 10 VerkEHKflAusbV — Prüfungsbereich der Zwischenprüfung
(1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Verkaufsprozesse statt.
(2) Im Prüfungsbereich Verkaufsprozesse soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
1.
über das Waren- und Dienstleistungsangebot des Betriebes zu informieren,
2.
Waren zu verkaufen und kundenorientiert im Servicebereich Kasse zu handeln und
3.
Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz einzuhalten.
(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(4) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.