§ 183 VAG — Bekanntmachungen
(1) Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.
(2) Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.