Art 1 UrkBefrBELG
Dem in Brüssel am 13. Mai 1975 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.