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UmwG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Dritter Abschnitt · Formwechsel eingetragener Genossenschaften
  2. § 258 Möglichkeit des Formwechsels
  3. § 259 Gutachten des Prüfungsverbandes
  4. § 260 Vorbereitung der Generalversammlung
  5. § 261 Durchführung der Generalversammlung
  6. § 262 Beschluß der Generalversammlung
  7. § 263 Inhalt des Formwechselbeschlusses
  8. § 264 Kapitalschutz
  9. § 265 Anmeldung des Formwechsels
  10. § 266 Wirkungen des Formwechsels
  11. § 267 Benachrichtigung der Anteilsinhaber
  12. § 268 Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien
  13. § 269 Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital
  14. § 270 Abfindungsangebot
  15. § 271 Fortdauer der Nachschußpflicht
  16. Vierter Abschnitt · Formwechsel rechtsfähiger Vereine
  17. Erster Unterabschnitt · Allgemeine Vorschriften
  18. § 272 Möglichkeit des Formwechsels
  19. Zweiter Unterabschnitt · Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
  20. § 273 Möglichkeit des Formwechsels
  21. § 274 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
  22. § 275 Beschluß der Mitgliederversammlung
  23. § 276 Inhalt des Formwechselbeschlusses
  24. § 277 Kapitalschutz
  25. § 278 Anmeldung des Formwechsels
  26. § 279 (weggefallen)
  27. § 280 Wirkungen des Formwechsels
  28. § 281 Benachrichtigung der Anteilsinhaber, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
  29. § 282 Abfindungsangebot
  30. Dritter Unterabschnitt · Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
  31. § 283 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
  32. § 284 Beschluß der Mitgliederversammlung
  33. § 285 Inhalt des Formwechselbeschlusses
  34. § 286 Anmeldung des Formwechsels
  35. § 287 (weggefallen)
  36. § 288 Wirkungen des Formwechsels
  37. § 289 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
  38. § 290 Abfindungsangebot
  39. Fünfter Abschnitt · Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
  40. § 291 Möglichkeit des Formwechsels
  41. § 292 Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung
  42. § 293 Beschluß der obersten Vertretung
  43. § 294 Inhalt des Formwechselbeschlusses
  44. § 295 Kapitalschutz
  45. § 296 Anmeldung des Formwechsels
  46. § 297 (weggefallen)
  47. § 298 Wirkungen des Formwechsels
  48. § 299 Benachrichtigung der Aktionäre, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
  49. § 300 Abfindungsangebot
  50. Sechster Abschnitt · Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  51. § 301 Möglichkeit des Formwechsels
Umwandlungsgesetz

§ 279 UmwG — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 280
Wirkungen des Formwechsels

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.