Inhaltsübersicht UmwG

Erstes BuchMöglichkeiten von Umwandlungen§ 1

 

Zweites BuchVerschmelzung§§ 2 bis 122

Erster TeilAllgemeine Vorschriften§§ 2 bis 38

Erster AbschnittMöglichkeit der Verschmelzung§§ 2 und 3

Zweiter AbschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 4 bis 35a

Dritter AbschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 36 bis 38

Zweiter TeilBesondere Vorschriften§§ 39 bis 122

Erster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften§§ 39 bis 45e

Erster UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts§§ 39 bis 39f

Zweiter UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften§§ 40 bis 45

Dritter UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften§§ 45a bis 45e

Zweiter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung§§ 46 bis 59

Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 46 bis 55

Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 56 bis 59

Dritter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften§§ 60 bis 77

Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 60 bis 72b

Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 73 bis 77

Vierter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien§ 78

Fünfter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften§§ 79 bis 98

Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 79 bis 95

Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 96 bis 98

Sechster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine§§ 99 bis 104a

Siebenter AbschnittVerschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände§§ 105 bis 108

Achter AbschnittVerschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit§§ 109 bis 119

Erster UnterabschnittMöglichkeit der Verschmelzung§ 109

Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme§§ 110 bis 113

Dritter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung§§ 114 bis 117

Vierter UnterabschnittVerschmelzung kleinerer Vereine§§ 118 und 119

Neunter AbschnittVerschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters§§ 120 bis 122

Zehnter Abschnitt(weggefallen)

 

Drittes BuchSpaltung§§ 123 bis 173

Erster TeilAllgemeine Vorschriften§§ 123 bis 137

Erster AbschnittMöglichkeit der Spaltung§§ 123 bis 125

Zweiter AbschnittSpaltung zur Aufnahme§§ 126 bis 134

Dritter AbschnittSpaltung zur Neugründung§§ 135 bis 137

Zweiter TeilBesondere Vorschriften§§ 138 bis 173

Erster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung§§ 138 bis 140

Zweiter AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien§§ 141 bis 146

Dritter AbschnittSpaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften§§ 147 und 148

Vierter AbschnittSpaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine§ 149

Fünfter AbschnittSpaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände§ 150

Sechster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit§ 151

Siebenter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns§§ 152 bis 160

Erster UnterabschnittMöglichkeit der Ausgliederung§ 152

Zweiter UnterabschnittAusgliederung zur Aufnahme§§ 153 bis 157

Dritter UnterabschnittAusgliederung zur Neugründung§§ 158 bis 160

Achter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen§§ 161 bis 167

Neunter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften§§ 168 bis 173

 

Viertes BuchVermögensübertragung§§ 174 bis 189

Erster TeilMöglichkeit der Vermögensübertragung§§ 174 und 175

Zweiter TeilÜbertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand§§ 176 und 177

Erster AbschnittVollübertragung§ 176

Zweiter AbschnittTeilübertragung§ 177

Dritter TeilVermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen§§ 178 bis 189

Erster AbschnittÜbertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen§§ 178 und 179

Erster UnterabschnittVollübertragung§ 178

Zweiter UnterabschnittTeilübertragung§ 179

Zweiter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen§§ 180 bis 184

Erster UnterabschnittVollübertragung§§ 180 bis 183

Zweiter UnterabschnittTeilübertragung§ 184

Dritter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen§§ 185 bis 187

Vierter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit§§ 188 und 189

Erster UnterabschnittVollübertragung§ 188

Zweiter UnterabschnittTeilübertragung§ 189

 

Fünftes BuchFormwechsel§§ 190 bis 304

Erster TeilAllgemeine Vorschriften§§ 190 bis 213

Zweiter TeilBesondere Vorschriften§§ 214 bis 304

Erster AbschnittFormwechsel von Personengesellschaften§§ 214 bis 225c

Erster UnterabschnittFormwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften§§ 214 bis 225

Zweiter UnterabschnittFormwechsel von Partnerschaftsgesellschaften§§ 225a bis 225c

Zweiter AbschnittFormwechsel von Kapitalgesellschaften§§ 226 bis 257

Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften§§ 226 und 227

Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Personengesellschaft§§ 228 bis 237

Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform§§ 238 bis 250

Vierter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft§§ 251 bis 257

Dritter AbschnittFormwechsel eingetragener Genossenschaften§§ 258 bis 271

Vierter AbschnittFormwechsel rechtsfähiger Vereine§§ 272 bis 290

Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften§ 272

Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft§§ 273 bis 282

Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft§§ 283 bis 290

Fünfter AbschnittFormwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit§§ 291 bis 300

Sechster AbschnittFormwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts§§ 301 bis 304

 

Sechstes BuchGrenzüberschreitende Umwandlung§§ 305 bis 345

Erster TeilGrenzüberschreitende Verschmelzung§§ 305 bis 319

Zweiter TeilGrenzüberschreitende Spaltung§§ 320 bis 332

Dritter TeilGrenzüberschreitender Formwechsel§§ 333 bis 345

 

Siebentes BuchStrafvorschriften und Zwangsgelder§§ 346 bis 350

 

Achtes BuchÜbergangs- und Schlussvorschriften§§ 351 bis 355

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.