§ 12 UERV — Inhalt der Zustimmung

Die Zustimmung enthält folgende Angaben:

1.

die Projektnummer,

2.

das Datum der Ausstellung,

3.

den Namen und die Anschrift des Projektträgers,

4.

den Namen und die Anschrift der Validierungsstelle,

5.

die Angaben nach § 8 Nummer 3 bis 6,

6.

die Höhe der Sicherheitsleistung und

7.

eine Nummer, mit der das Berechnungsverfahren eindeutig identifiziert wird.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.