§ 12 UERV — Inhalt der Zustimmung
Die Zustimmung enthält folgende Angaben:
1.
die Projektnummer,
2.
das Datum der Ausstellung,
3.
den Namen und die Anschrift des Projektträgers,
4.
den Namen und die Anschrift der Validierungsstelle,
5.
die Angaben nach § 8 Nummer 3 bis 6,
6.
die Höhe der Sicherheitsleistung und
7.
eine Nummer, mit der das Berechnungsverfahren eindeutig identifiziert wird.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.