Inhaltsübersicht TrinkwEGV
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Zweck der Verordnung
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Risikobasierter Ansatz für Trinkwassereinzugsgebiete; Ausnahmen
§ 4Länderübergreifende Trinkwassereinzugsgebiete
§ 5Übermittlung von Informationen
Abschnitt 2
Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete
§ 6Bestimmung und Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebiets
§ 7Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung
§ 8Untersuchungen auf relevante Parameter
§ 9Untersuchungsprogramm
§ 10Unterrichtungspflicht des Betreibers
§ 11Akkreditierte Untersuchungsstellen
§ 12Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets
§ 13Fachkenntnisse
§ 14Unterrichtungspflicht der Behörde; Daten zur Georeferenzierung
Abschnitt 3
Risikomanagement
§ 15Risikomanagementmaßnahmen
§ 16Anpassung des Untersuchungsprogramms; weitere Untersuchungen
§ 17Maßnahmen zu Stoffen und Verbindungen auf der Beobachtungsliste
Abschnitt 4
Sonstige Bestimmungen
§ 18Nicht relevante Pestizid-Metaboliten
§ 19Berichtspflichten der Behörden
§ 20Ordnungswidrigkeiten
§ 21Inkrafttreten
Anlage 1Sachbereiche, die in der Zuständigkeit anderer Behörden liegen können
Anlage 2Kategorisierung der Richtwerte für nicht relevante Metaboliten von Pestiziden (Richtwert-nrM)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.