Inhaltsübersicht TrinkwEGV

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1Zweck der Verordnung

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Risikobasierter Ansatz für Trinkwassereinzugsgebiete; Ausnahmen

§ 4Länderübergreifende Trinkwassereinzugsgebiete

§ 5Übermittlung von Informationen

Abschnitt 2

Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete

§ 6Bestimmung und Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebiets

§ 7Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung

§ 8Untersuchungen auf relevante Parameter

§ 9Untersuchungsprogramm

§ 10Unterrichtungspflicht des Betreibers

§ 11Akkreditierte Untersuchungsstellen

§ 12Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets

§ 13Fachkenntnisse

§ 14Unterrichtungspflicht der Behörde; Daten zur Georeferenzierung

Abschnitt 3

Risikomanagement

§ 15Risikomanagementmaßnahmen

§ 16Anpassung des Untersuchungsprogramms; weitere Untersuchungen

§ 17Maßnahmen zu Stoffen und Verbindungen auf der Beobachtungsliste

Abschnitt 4

Sonstige Bestimmungen

§ 18Nicht relevante Pestizid-Metaboliten

§ 19Berichtspflichten der Behörden

§ 20Ordnungswidrigkeiten

§ 21Inkrafttreten

Anlage 1Sachbereiche, die in der Zuständigkeit anderer Behörden liegen können

Anlage 2Kategorisierung der Richtwerte für nicht relevante Metaboliten von Pestiziden (Richtwert-nrM)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.