Eingangsformel TrinkwEGV
Auf Grund des § 50 Absatz 4a des Wasserhaushaltsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 5) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.