Anlage 2a TierZDV — (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a)Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2921)
Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Equine Infektiöse Anämie, EIA)eine Blutprobe Serum Methode:
AGPT, Coggins-Test oder ELISAWiederholung der Untersuchung jeweils nach 120 Tagen
Ansteckende Gebärmutterentzündung (Contagiöse Equine Metritis, CEM)Je eine Tupferprobe („Kohlemedium“)
Harnröhre
Fossa Glandis
Penisschaft
Methode: kulturell (mindestens 7 Tage) oder PCR, RT-PCRWiederholung der Untersuchung jeweils nach 120 Tagen
Equine Virusarteritis (EVA)Blutprobe Serum
Serumneutralisationstest
SNT (kleiner) < 1:4 = negativWiederholung der Untersuchung jeweils nach 30 Tagen
bei serologisch positivem SNT Titer ≥ 1:4
Virusisolation aus Sperma
Methode:
Virusnachweis Zellkultur oder PCR,
RT-PCRWiederholung der Blutuntersuchung
jährlich
Wiederholung der Untersuchung Samen nach 120 Tagen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.