Anlage 2a TierZDV — (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a)Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2921)

Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Equine Infektiöse Anämie, EIA)eine Blutprobe Serum Methode:

AGPT, Coggins-Test oder ELISAWiederholung der Untersuchung jeweils nach 120 Tagen

Ansteckende Gebärmutterentzündung (Contagiöse Equine Metritis, CEM)Je eine Tupferprobe („Kohlemedium“)

Harnröhre

Fossa Glandis

Penisschaft

Methode: kulturell (mindestens 7 Tage) oder PCR, RT-PCRWiederholung der Untersuchung jeweils nach 120 Tagen

Equine Virusarteritis (EVA)Blutprobe Serum

Serumneutralisationstest

SNT (kleiner) < 1:4 = negativWiederholung der Untersuchung jeweils nach 30 Tagen

bei serologisch positivem SNT Titer ≥ 1:4

Virusisolation aus Sperma

Methode:

Virusnachweis Zellkultur oder PCR,

RT-PCRWiederholung der Blutuntersuchung

jährlich

Wiederholung der Untersuchung Samen nach 120 Tagen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.