§ 31 TierZDV — Zulassungsvoraussetzungen

An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer

1.

die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und

2.

eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.