§ 18 TierSchlV — Aufheben von Vorschriften
Die Tierschutz-Schlachtverordnung vom 3. März 1997 (BGBl. I S. 405), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, wird aufgehoben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.