Anlage 8a Tier-LMHV — (zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und § 4a)Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Absatz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 519)
Zuständige Behörde:
.....
Kennzeichnung der Wildmarke:
Wildschwein: Dachs:
Jagdbezirk, Erlegeort, Eigenjagdbezirk:
.....
Jäger (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail):
.....
.....
.....
.....
Datum und Unterschrift des Jägers
Erlegungsdatum:.....
Abgabe an
.....
(Trichinenlaboratorium)
Zeitpunkt: Datum:.....Uhrzeit:.....
Prüfbericht Nr.: .....
Eingangsdatum: .....Prüfdatum:.....
Methode:
Trichinenlarven nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission vom 10. August 2015 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 212 vom 11.8.2015, S. 7)
Referenzverfahren
Trichomatic
Ergebnis der Untersuchung auf Trichinen oder Zeitpunkt, zu dem über das erlegte
Großwild verfügt werden darf:
Datum: .....Uhrzeit: .....
.....
Unterschrift Untersucher (Trichinenlaboratorium)
__________(amtlicher Stempel)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.