Anlage 8 Tier-LMHV — (zu § 12)Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Begleitschein

zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch

verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

1.

Angaben zum Tier:

Tierart:.....Rasse: .....Geschlecht:.....Alter:.....

Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....

2.

Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer

Name, Adresse:

Registriernummer des Erzeugerbetriebs:

erklärt:

Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof

.....

in ..... gebracht.

                   

Das Tier

hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,

ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.

Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en

......

......

(Ort, Datum)(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)

3.

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.