Anlage 8 Tier-LMHV — (zu § 12)Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Begleitschein

zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch

verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

1.

Angaben zum Tier:

Tierart:.....Rasse: .....Geschlecht:.....Alter:.....

Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....

2.

Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer

Name, Adresse:

Registriernummer des Erzeugerbetriebs:

erklärt:

Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof

.....

in ..... gebracht.

                   

Das Tier

–

hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,

–

ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.

Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en

......

......

(Ort, Datum)(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)

3.

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.