§ 6 TermVInfGebV — Höhe der Gebühren und Auslagen

Die Höhe der Gebühren und Auslagen bestimmt sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis in der Anlage.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.