§ 28a TabakerzV — Nachfüllmechanismus

Der Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung nach § 14 Absatz 3 Satz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes hat den Anforderungen gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/586 zu genügen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.