§ 41 SVOrgSaarG

(1) Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.

(2)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.