§ 19 StmStbAusbV — Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit,

2.

Ausführen eines Auftrages,

3.

Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten,

4.

Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie

5.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.