§ 19 StmStbAusbV — Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit,
2.
Ausführen eines Auftrages,
3.
Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten,
4.
Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.