§ 12 StmStbAusbV — Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit,

2.

Ausführen eines Auftrages,

3.

Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten,

4.

Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie

5.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.