§ 9 StiftBTG — Satzung
Die Satzung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf den Bestimmungen dieses Gesetzes beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.