§ 32 StiftBTG
(1) Dieses Gesetz tritt am 24. September 1990 in Kraft.
(2) § 9 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 517) wird aufgehoben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.