§ 3 SozSichAbkGBRDVbgV

(1) Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 1. März 1967 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens außer Kraft tritt.

(3)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.