Inhaltsübersicht SGleiG

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1Ziele des Gesetzes

§ 2Geltungsbereich

§ 3Begriffsbestimmungen

§ 4Grundsätze

§ 5Verbot der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts; Entschädigung und Schadensersatz

Teil 2

Maßnahmen zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten

§ 6Personalwerbung, externe Stellenausschreibungen, Dienstpostenbekanntgabe

§ 7Annahmeverfahren, Auswahlverfahren

§ 8Qualifikation

§ 9Dienstliche Benachteiligungsverbote

§ 10Aus-, Fort- und Weiterbildung

Teil 3

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst

§ 11Dienstliche Rahmenbedingungen

§ 12Teilzeitbeschäftigung, familien- oder pflegebedingte Beurlaubung, Elternzeit

§ 13Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung

§ 14Aufrechterhaltung der Verbindung zum Beruf bei familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit

§ 15Beruflicher Wiedereinstieg nach familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit

§ 16Angebote von Betreuungsmöglichkeiten

§ 17Erstattung von Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen

Teil 4

Gleichstellungsplan

§ 18Zweck

§ 19Erstellung, Inkrafttreten, Geltungszeitraum, Veröffentlichung

§ 20Inhalt

§ 21Zwischenbilanz

§ 22Gleichstellungsplan für die personalbearbeitenden Stellen

Teil 5

Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten

Abschnitt 1

Wahl

Unterabschnitt 1

Wahlbereich und Wahlberechtigung

§ 23Wahl und Wahlberechtigung im Bundesministerium der Verteidigung und in den unmittelbar nachgeordneten Dienststellen

§ 24Wahl und Wahlberechtigung in den Dienststellen der Streitkräfte

§ 25Wahl und Wahlberechtigung in den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung

§ 26Anordnungsermächtigung zur Wahl in weiteren Dienststellen

§ 27Wahl und Wahlberechtigung in den personalbearbeitenden Dienststellen

§ 28Ausschluss doppelter Wahlberechtigung

Unterabschnitt 2

Wahlgrundsätze, Amtszeit, Bestellung

§ 29Wahlgrundsätze

§ 30Amtszeit

§ 31Bestellung

§ 32Bestellung bei vorzeitigem Ausscheiden oder bei Verhinderung

§ 33Anzahl der Stellvertreterinnen

§ 34Bestellung einer Stellvertreterin bei Abwesenheit

Unterabschnitt 3

Anfechtung und Verordnungsermächtigung

§ 35Anfechtung der Wahl

§ 36Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 4

Verfahren bei Umstrukturierung von Dienststellen

§ 37Aufstellung einer Dienststelle

§ 38Auflösung und Zusammenlegung von Dienststellen

§ 39Eingliederung einer Dienststelle

§ 40Aufspaltung einer Dienststelle

§ 41Umbenennung einer Dienststelle

Abschnitt 2

Rechtsstellung

Unterabschnitt 1

Gleichstellungsbeauftragte

§ 42Rechtsstellung

§ 43Nichtvereinbarkeit des Amtes mit anderen Ämtern

§ 44Verschwiegenheitspflicht

§ 45Ausstattung, Verfügungsfonds, Weiterbildung

Unterabschnitt 2

Stellvertretung

§ 46Grundlagen

§ 47Stellvertreterin im Vertretungsfall

§ 48Entlastung der Stellvertreterin, Übertragung eigener Aufgaben

Abschnitt 3

Aufgaben und Einbindung

§ 49Aufgaben

§ 50Zusammenarbeit in der Dienststelle

§ 51Grundlagen der Einbindung

§ 52Informationsanspruch

§ 53Informationsanspruch bei Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeverfahren

§ 54Informationsanspruch bei Würdigung besonderer Leistungen

§ 55Mitwirkungsrecht

§ 56Einbindung bei Einzelpersonalentscheidungen

§ 57Einbindung durch Stufenbeteiligung

§ 58Einbindung in Verfahren zur Besetzung von Gremien

§ 59Soldatinnenversammlung, sonstige Informationsveranstaltungen, Sprechstunden

Teil 6

Gleichstellungsvertrauensfrauen

Abschnitt 1

Bestellung und Amtszeit

§ 60Bestellung in den Dienststellen der Streitkräfte

§ 61Bestellung in den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung

§ 62Bestellung einer Abwesenheitsvertreterin

§ 63Amtszeit

Abschnitt 2

Rechtsstellung und Aufgaben

§ 64Rechtsstellung

§ 65Verschwiegenheitspflicht

§ 66Vertrauensverhältnis

§ 67Aufgaben

Teil 7

Einspruchs- und Klagerecht

§ 68Einspruch

§ 69Entscheidung über den Einspruch

§ 70Versuch einer außergerichtlichen Einigung

§ 71Gerichtliches Verfahren

§ 72Kosten

Teil 8

Statistik, Bericht

§ 73Statistik

§ 74Bericht

Teil 9

Übergangsbestimmungen

§ 75Übergangsbestimmungen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.