§ 8 SGB2§48aFKV — Verfahren zur Weiterentwicklung dieser Rechtsverordnung
Der Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch begleitet die Umsetzung dieser Rechtsverordnung und macht Vorschläge zu deren Weiterentwicklung. Hierzu kann er eine Arbeitsgruppe einrichten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.