Inhaltsübersicht SeeLAuFV

Abschnitt 1

Ausbildung

§ 1Ziel und Inhalte der Ausbildung

§ 2Aufbau und Dauer der Ausbildung

§ 3Zulassung zur Ausbildung

§ 4Durchführung der Ausbildung

§ 5Theoretische Ausbildung

§ 6Praktische Ausbildung

§ 7Ausbildungsnachweise

§ 8Abweichungen vom Ausbildungsgang

§ 9Qualifikation der anleitenden und ausbildenden Seelotsinnen und Seelotsen

§ 10Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 1

§ 11Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 2

§ 12Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 3

§ 13Prüfungsinhalte

§ 14Prüfungsentscheidung

§ 15Wiederholung der Prüfung

§ 16Rücktritt von der Prüfung

§ 17Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

§ 18Kostenerstattung bei Bestallungsverzicht

§ 19Seelotsenanwärterausweis und Seelotsenausweis

§ 20Aufbewahrungsfrist

Abschnitt 2

Fortbildung

§ 21Fortbildungsverpflichtung

§ 22Fortbildungsplan

§ 23Nachweis

§ 24Fortbildung für die Ausbildung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern

Anlage 1Ausbildungsrahmenplan

Anlage 2Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren

Anlage 3Bewertungsmaßstab

Anlage 4Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung

Anlage 5Prüfungszeugnis Lotsenausbildungsabschnitt 1 und 2

Anlage 6Prüfungszeugnis über die Befähigung zur Seelotsin/zum Seelotsen

Anlage 7Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter

Anlage 8Fortbildungsrahmenplan

Anlage 9Muster Lehrgangsbeschreibung

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.