Inhaltsübersicht SeeArbG§119Abs5V

§ 1Inhalt, Begriffsbestimmung

§ 2Leistungsberechtigte Einrichtungen

§ 3Antragstellung, Ausschlussfrist

§ 4Gewährung

§ 5Inkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.