Eingangsformel SchuV
Auf Grund des § 9 Abs. 8 des Entschädigungsgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.